Interoperabilität
"Interoperabilität" ist die Eignung eines Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr, indem den für diese Strecken erforderlichen Leistungskennwerten entsprochen wird. Diese Eignung hängt von den gesamten ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen ab, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gegeben sein müssen.
Diese Interoperabilität ist für das konventionelle transeuropäische Bahnsystem und für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem nachzuweisen. Dabei
werden sowohl eigens für den Hochgeschwindigkeitsverkehr
gebaute und zu bauende Strecken als auch
ausgebaute und auszubauende Strecken erfasst.
Die Akkreditierung erfolgte gemäß
Bundesgesetzblatt Nr. 85/2002. Die Grundlagen
für die Interoperabilität sind
die entsprechenden Richtlinien der EWG und
EG aus den Jahren 1993 bis 2008. Es ist
dies insbesondere die Richtlinie 08/217/EG
über die Interoperabilität des
transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems.
Das Leistungsangebot der BCT im akkreditierten
Bereich umfasst die Tätigkeit als Inspektionsstelle (Überwachungsstelle) gemäß ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17020 Typ A.
Es
werden die Fachgebiete und Teilbereiche
der Interoperabilität des transeuropäischen
Hochgeschwindigkeitsbahnsystems wie folgt
abgedeckt:
- Teilsystem Infrastruktur (INF)
- Teilsystem Energie (ENE)
- Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung (CCS)
- Teilbereich Sicherheit in Eisenbahntunneln (SRT)
- Teilbereich Zugänglichkeit für eingeschränkt mobile Personen (PRM)
Für das konventionelle transeuropäische Bahnsystem
werden folgende Teilbereiche abgedeckt:
- Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
- Teilbereich Sicherheit in Eisenbahntunneln
- Teilbereich Zugänglichkeit für eingeschränkt mobile Personen
Zusätzlich werden eine Vielzahl von
Beratungsleistungen auch außerhalb
des akkreditierten Bereichs angeboten, z. B. für die Umsetzung
von EG-Richtlinien im Bereich Eisenbahnwesen.
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